Teilflächenverkauf im Solarpark: Unveränderte Einspeisetätigkeit führt in die Umsatzsteuerpflicht der Geschäftsveräußerung
Wer sein Unternehmen im Ganzen verkauft, muss auf diesen Vorgang keine Umsatzsteuer zahlen. Das Umsatzsteuergesetz nimmt eine nicht zu besteuernde Geschäftsveräußerung im Ganzen an, sofern der Erwerber die Unternehmenstätigkeit fortführen will. Im Gegenzug darf der Veräußerer seine von der Veräußerung erfasste wirtschaftliche Tätigkeit nach der Übertragung nicht unverändert fortsetzen. Wann eine fortgesetzte Tätigkeit anzunehmen sein…