Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit: Extremistische Körperschaften sind steuerlich nicht begünstigt
Wenn eine Körperschaft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, stehen ihr vielfältige Steuerbefreiungen und steuerliche Vergünstigungen zu – hervorzuheben sind hier die weitreichenden Befreiungen von der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Dass der gemeinnützigkeitsrechtliche Status aberkannt werden kann, wenn eine Körperschaft extremistische Tendenzen an den Tag legt, zeigt ein neuer Fall des Bundesfinanzhofs (BFH). Geklagt hatte ein…