Pflicht ab 01.01.2025: Gerüstet für den Empfang von E-Rechnungen
Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, wenn sie gegenüber anderen Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. Hinweis: E-Rechnungen sind digitale Rechnungen, die in einem speziellen computerlesbaren Format vorliegen, damit sie leicht verarbeitet werden können. Diese neue Regelung gilt auch für gemeinnützige Vereine, sofern sie Dienstleistungen…