Eine Frage des berechtigten Interesses: Kann man seine Steuerakten „einfach mal so“ einsehen?
So wie Sie Ihre Unterlagen zur Steuererklärung – wie Bescheide, die Erklärung oder Korrespondenz – aufbewahren, gibt es auch beim Finanzamt eine persönliche Steuerakte. Geht Ihnen beispielsweise ein Bescheid aus Versehen verloren, können Sie beim Finanzamt nach einer Kopie fragen. Aber können Sie einfach so auch den Rest der Aufzeichnungen des Finanzamts einsehen? Muss das…