Betriebliche Altersvorsorge: BMF veröffentlicht neues amtliches Vordruckmuster
Wer Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen („Riester-Renten“), Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen bezieht, muss diese als „sonstige Einkünfte“ versteuern. Für diese Leistungen aus der sogenannten externen betrieblichen Altersversorgung gilt grundsätzlich eine volle nachgelagerte Besteuerung – das heißt, sie müssen in der Auszahlungsphase in voller Höhe versteuert werden. Die Anbieter der Altersvorsorgeverträge und der betrieblichen Altersversorgung sind in folgenden…