Säumniszuschläge: Zeitgenaue Berechnung ist erforderlich
Wenn Sie eine fällige Zahlung an das Finanzamt nicht rechtzeitig leisten, wird für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag fällig. Und der wächst vergleichsweise schnell, denn es sind pro Monat 1 % des auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren abgerundeten Steuerbetrags zu entrichten. Und wie berechnen sich die Säumniszuschläge, wenn man mehrere Beträge schuldet? Das…