Einkommensteuererklärung: Wann gilt für Arbeitnehmer (k)eine elektronische Übermittlungspflicht?
Steuerzahler müssen ihre Einkommensteuererklärung in elektronischer Form beim Finanzamt einreichen, wenn sie selbständig tätig sind, ein Gewerbe betreiben oder Einnahmen aus Land- oder Forstwirtschaft erzielen (also sogenannte „Gewinneinkünfte“ erzielen). Reichen sie die Erklärung auf Papiervordrucken beim Finanzamt ein, gilt die Einkommensteuererklärung als nicht abgegeben. Arbeitnehmer und Rentner hingegen dürfen ihre Einkommensteuererklärungen noch in Papierform einreichen….