Aufteilung der Steuerschuld: Zahlung laufender Hauskosten stellt keine unentgeltliche Zuwendung dar
Zusammen veranlagte Ehegatten können beim Finanzamt eine Aufteilung der Steuerschuld beantragen, so dass die Vollstreckung gegen jeden einzelnen jeweils auf den Steuerbetrag beschränkt wird, der auf ihn entfällt. Die Aufteilung erfolgt nach dem Verhältnis der Steuerbeträge, die sich bei einer Einzelveranlagung ergeben würden. Sofern sich Eheleute untereinander unentgeltlich Vermögensgegenstände zuwenden, kann der Zuwendungsempfänger über seinen…