Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Fristversäumnis, weil Irrtum zu spät bemerkt
Als Steuerpflichtigem kann es einem passieren, dass man Fristen versäumt. Das ist natürlich umso ärgerlicher, wenn man einen Antrag zu seinen Gunsten stellen wollte. Trägt man aber an dem Versäumnis der Frist keine oder nur geringe Schuld, kann man einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand stellen. Das bedeutet, man wird so gestellt, als…