Verfassungswidrige Zinsen: Wie die Finanzämter nun verfahren
Im Juli 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gesetzliche Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen von 6 % pro Jahr ab 2014 als verfassungswidrig eingestuft. Die Finanzämter dürfen den 6-%-Satz demnach nur noch für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 31.12.2018 weiter anwenden. Für darauf folgende Verzinsungszeiträume hat das BVerfG den Gesetzgeber verpflichtet, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Das…