Bezug von Elterngeld: Arbeitnehmer-Pauschbetrag darf nicht zusätzlich abgezogen werden
Das Elterngeld beträgt zwischen 65 % und 100 % des früheren Nettomonatseinkommens und ist auf maximal 1.800 EUR pro Monat gedeckelt. Elterngeldbezieher sollten wissen, dass die Zahlungen zwar sozialabgaben- und steuerfrei sind, jedoch die Einkommensteuer erhöhen, die auf das übrige steuerpflichtige Einkommen anfällt. Dieser sogenannte Progressionsvorbehalt funktioniert in der Weise, dass das Elterngeld dem übrigen Einkommen lediglich zur…