Schriftsatznachlass: FG muss bei überraschendem Hinweis eine Frist zur Stellungnahme einräumen
Erst denken, dann reden! Dieser wohlgemeinte Rat ist auch in Finanzgerichtsprozessen wichtig, da unbedachte Äußerungen hier schnell den Prozesserfolg gefährden können. Nach der Zivilprozessordnung sollen die Finanzgerichte einer Prozesspartei eine Frist zur schriftlichen Nachlieferung von Erklärungen gewähren, wenn ihr keine sofortige Erklärung zu einem gerichtlichen Hinweis möglich ist. Ein Beispiel für einen solchen Schriftsatznachlass liefert…