Einsicht in Steuerakten: Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen Dritte ist kein tragfähiger Grund
Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kann ein Steuerzahler beim Finanzamt keine Einsichtnahme in seine Steuerakten erhalten, wenn er hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgt. Im zugrunde liegenden Fall hatten Eheleute auf Akteneinsicht bei ihrem Finanzamt geklagt. Sie wollten überprüfen, ob ihr Steuerberater in einem Altjahr ordnungsgemäße Angaben zu ihren steuerlichen Verhältnissen gemacht hatte (Prüfung eines…