Virtuelle Automatensteuer: BFH hat bei summarischer Prüfung keine verfassungsrechtlichen Bedenken
Wer hierzulande virtuelle Automatenspiele auf Internetplattformen anbietet, muss eine sogenannte „Virtuelle Automatensteuer“ an den deutschen Fiskus abführen – gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Rennwett- und Lotteriegesetz. Die Steuer beläuft sich auf 5,3 % des geleisteten Nettospieleinsatzes. Der Plattformbetreiber muss die Steuer selbst berechnen und bis zum 15. eines jeden Monats anmelden und abführen. Hinweis: Der Veranstalter…