Unbewusster Fehler: Wenn man vergisst, etwas in die Steuererklärung einzutragen
Niemand ist perfekt und jedem kann mal ein Fehler passieren. Manche Fehler lassen sich im Nachhinein glücklicherweise noch korrigieren. Auch im Rahmen des Steuerrechts ist eine nachträgliche Korrektur manchmal noch möglich – und zwar sogar nach Ablauf der Einspruchsfrist. Voraussetzung ist, dass so ein Fehler versehentlich passiert ist. So darf eine falsche Angabe nicht bewusst…