Bewertung von Kapitalgesellschaftsanteilen: Substanzwert darf nicht durch Holdingabschlag gemindert werden
Wird ein nicht börsennotierter Kapitalgesellschaftsanteil für Zwecke der Schenkungsteuer bewertet, darf hierbei kein pauschaler Holdingabschlag abgezogen werden – dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vater seinen Kindern mehrere Anteile an einer Familienholding-Gesellschaft geschenkt. Der Anteilswert war von der Gesellschaft für schenkungsteuerliche Zwecke aus über 60…