Photovoltaik: Umsatzsteuerliche Erleichterungen gefordert
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk betreiben, mussten Sie die bezogenen Vergütungen in Ihrer Einkommensteuererklärung früher in der Regel zwingend als Einnahmen aus Gewerbebetrieb versteuern. Seit 2021 besteht für kleine Anlagen eine Möglichkeit, diese Besteuerung abzuwenden: Das Bundesministerium für Finanzen hat ein Liebhabereiwahlrecht eingeführt, wonach Betreiber ihren Stromerzeugungsbetrieb auf Antrag als Liebhabereibetrieb einstufen lassen…