Pflegepauschbetrag: Pflegepersonen können bis zu 1.800 EUR pro Jahr absetzen
Wer eine Person ab Pflegegrad 2 unentgeltlich pflegt, darf in seiner Einkommensteuererklärung einen Pflegepauschbetrag absetzen. Die Höhe staffelt sich wie folgt: Pflegegrad 2 600 EUR Pflegegrad 3 1.100 EUR Pflegegrad 4, 5 oder Merkzeichen H („hilflos“) 1.800 EUR Voraussetzung ist, dass die Pflege in der Wohnung des Pflegebedürftigen oder in der eigenen Wohnung stattfindet. Kein Problem ist es, wenn…