Selbständige in der Kindertagespflege: Pauschaler Betriebsausgabenabzug verbessert sich
Selbständige Kindertagesmütter und -väter können in ihrer Gewinnermittlung ab 2023 eine Betriebsausgabenpauschale von 400 EUR pro betreutem Kind und Monat abziehen. Bislang waren nur 300 EUR abziehbar. Dies geht aus einem neuen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) hervor. Weiter gilt: Wahlrecht: Selbständig tätigen Kindertagespflegepersonen steht ein Wahlrecht zu, ob sie von ihren steuerpflichtigen Einnahmen die tatsächlich angefallenen (nachgewiesenen)…