Kindergartengebühren: Zur Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei getrenntlebenden Eltern
Wenn Ihr Kind den Kindergarten besucht oder vielleicht nach der Schule die Hausaufgabenbetreuung, müssen Sie dafür sicherlich Gebühren bezahlen. Diese Gebühren können Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen. Jedoch ist der Abzug nicht unbeschränkt möglich. So können pro Kalenderjahr und Kind zwei Drittel der Kosten, aber maximal 4.000 EUR abgezogen werden. Aber was gilt,…