Energiepreispauschale: Einmalzahlung kann nur gegenüber dem Finanzamt eingeklagt werden
Als Kompensation für die hohen Energiekosten wurde in Deutschland ab September 2022 die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) von 300 EUR an die Bürger ausgezahlt. Von der Einmalzahlung profitierten Arbeitnehmer, Selbständige, Pensionäre und Rentner. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass Arbeitnehmer die Pauschale nicht bei ihrem Arbeitgeber einklagen können, sofern dieser sie nicht ausgezahlt hat. Stattdessen muss die…