Keine Unterschrift erforderlich: Kindergeld konnte per formloser E-Mail beantragt werden
Nach dem Einkommensteuergesetz muss das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse schriftlich beantragt werden. Seit dem 10.12.2020 enthält das Gesetz zudem den Zusatz, dass auch eine elektronische Antragstellung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zulässig ist, soweit dieser Zugang eröffnet wurde. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass ein Kindergeldantrag jedenfalls vor dem…