Wehrdisziplinarverfahren: Berufssoldat kann Rechtsanwaltskosten absetzen
Wenn Arbeitnehmer einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sind, können sie die Kosten für ihre Strafverteidigung nur in Ausnahmefällen steuerlich als Werbungskosten abziehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist dies nur möglich, wenn der strafrechtliche Vorwurf eindeutig durch ein berufliches Verhalten veranlasst wurde. Die zu Last gelegte Tat muss bei der Berufsausübung begangen worden sein…