Fort- und Weiterbildungskosten: Kosten mindern die Einkommensteuerlast
Fort- und Weiterbildungen sind gute Investitionen in die eigene berufliche Zukunft und wirken sich auch in der Einkommensteuererklärung günstig aus, denn Kosten, die für Fachseminare, Lehrgänge, Kongresse u.ä. anfallen, sind in der Regel in unbegrenzter Höhe absetzbar. Arbeitnehmer können Fort- und Weiterbildungskosten als Werbungskosten von ihren Einnahmen in Abzug bringen. Dies gilt selbstverständlich nur dann,…