Altersteilzeit: Aufstockungsbeträge bleiben auch bei Zahlung im Ruhestand steuerfrei
Mit einer Altersteilzeit können Arbeitnehmer sich einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Im Rahmen eines solchen Modells wird das Gehalt halbiert und vom Arbeitgeber um mindestens 20 % des reduzierten Gehalts aufgestockt. Der Aufstockungsbetrag ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – er erhöht also die Einkommensteuer auf die übrigen Einkünfte. Nach einem neuen Beschluss…