VERMIETUNGSABSICHT BEI EINER ÜBER EINEN LÄNGEREN ZEITRAUM LEER STEHENDEN SANIERUNGSBEDÜRFTIGEN IMMOBILIE

Die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen als Werbungskosten im Zusammenhang mit der Vermietung eines Wohnobjekts setzt die Absicht des Eigentümers voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen.

Steht die Wohnung (zunächst) über einen längeren Zeitraum leer, z.B. weil umfangreiche Renovierungsarbeiten oder Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, erkennt die Finanzverwaltung entsprechende Aufwendungen als Werbungskosten an, solange der Eigentümer der Wohnung den ursprünglichen Entschluss zur Einkunftserzielung nicht endgültig aufgegeben hat (siehe BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2004 – IV C 3 – S 2253 – 91/04, BStBl 2004 I S. 933, Rz. 24 ff.).


Veröffentlicht am: 15. Mai 2017
Veröffentlicht in: Allgemein, Tipps und Tricks