STEUERTERMINE JANUAR 2026
| 12.01. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.01.2026. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Dezember 2025]
Veröffentlicht am: 13. November 2025
Veröffentlicht in: Allgemein