Außergewöhnliche Belastungen: Können Prozesskosten steuerlich berücksichtigt werden?
Außergewöhnliche Belastungen können Ihre Steuerlast bei der Einkommensteuer mindern. Unter gewissen Voraussetzungen sind auch Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig. Jedoch ist deren Abziehbarkeit an gewisse Voraussetzungen geknüpft. So muss der Prozessgrund die Existenzgrundlage des Klägers gefährden. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt (FG) musste in einem Streitfall entscheiden, ob diese Voraussetzungen erfüllt waren. Die Klägerin lebte mit ihrem…