Bundesverfassungsgericht: Der Solidaritätszuschlag darf bleiben
Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß und darf weiter erhoben werden – dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kürzlich entschieden. Für den Staatshaushalt ist dies eine gute Nachricht, denn nun steht fest, dass die Regierung weiterhin mit mehr als 12 Mrd. EUR pro Jahr aus dem Solidaritätszuschlag rechnen kann. Bedeutsam ist auch, dass der Staat keine Einnahmen aus den…