Bescheidänderung trotz Bestandskraft: Finanzamt darf verspätete Rentenbezugsmitteilung auswerten
Wenn Finanzbeamte eine Einkommensteuererklärung bearbeiten, liegen ihnen im Regelfall schon eine Fülle von extern übermittelten Informationen zum Steuerfall vor, die dann nur noch elektronisch der Berechnung beigestellt werden müssen – darunter die Rentenbezugsmitteilungen der Rententräger, Informationen zu Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen der Versicherer und Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitgeber. Sind diese elektronischen Daten nicht oder nicht zutreffend im…