Fremdwährungskonten werden aufgedeckt: Banken melden Devisengeschäfte ab 2025
Wer Währungsgewinne über Fremdwährungskonten bezieht, musste sich bislang selbst um die ordnungsgemäße Versteuerung kümmern. Bislang zählten Fremdwährungsgeschäfte zu den privaten Veräußerungsgeschäften, sodass Gewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei blieben. Hielt der Anleger seine Devisen nur für kürzere Zeit, war er verpflichtet, den Währungsgewinn in der Anlage SO seiner Einkommensteuererklärung anzuzeigen, so dass das Finanzamt…