Anonyme Anzeigen: Finanzamt muss Inhalte in der Regel nicht offenbaren
„Mein Nachbar arbeitet an der Steuer vorbei.“ Bei der Aufdeckung von Steuerhinterziehung profitieren die Finanzämter (FA) schon seit jeher von Hinweisen aus der Bevölkerung. Um solche anonymen Anzeigen entgegennehmen zu können, haben einige Landesfinanzverwaltungen mittlerweile sogar digitale Hinweisgeberportale freigeschaltet. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass ein Steuerzahler im Regelfall keinen Anspruch darauf hat, dass…