Einspruchsfrist verlängert sich: Bescheide gelten erst am vierten Tag nach Postaufgabe als bekanntgegeben
Versendet das Finanzamt einen Steuerbescheid, geschieht dies in aller Regel über den Postweg. Da einfache Briefe keine Sendungsverfolgung ermöglichen, ist es schwierig zu überprüfen, wann der Brief tatsächlich dem Steuerzahler zugestellt wurde. Da der Bekanntgabezeitpunkt insbesondere für die Berechnung steuerlicher Fristen wichtig ist, gilt nach der Abgabenordnung eine gesetzliche Vermutungsregel, wann Verwaltungsakte als bekanntgegeben gelten….