Differenzbesteuerung: Beweislast liegt beim Wiederverkäufer von gebrauchten Pkws
Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hat sich mit der Darlegungs- und Beweislast für die Anwendung der Differenzbesteuerung beim Wiederverkauf gebrauchter Pkws beschäftigt. Hinweis: Die Differenzbesteuerung ist beim Handel mit gebrauchten beweglichen, körperlichen Gegenständen von Bedeutung. In diesen Fällen unterliegt nicht der Verkaufspreis, sondern die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis (Handelsspanne) der Umsatzsteuer. Im Streitfall ging es…