DAS STEUERRECHT IST SO KOMPLIZIERT UND UNDURCHSCHAUBAR WIE NEBEL MIT SICHTWEITE UNTER 50 METER.

Heinrich List, ehem. Präsident des BFH

Nicht mit uns

Wir sorgen für Durchblick. Umfassend. Individuell.

Mit großem Engagement und hoher Qualität begleiten wir Sie als zuverlässiger Partner
durch das Steuerrecht. Ihr Erfolg ist unser Antrieb.


  • Wir beraten Sie in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen – individuell, strategisch und umfassend. Als Unternehmen oder Privatperson.

  • Wir unterstützen Sie dabei, unternehmerische sowie betriebliche Herausforderungen anzunehmen, zu analysieren und zu bewältigen. Von der Gründung bis zur Nachfolgeregelung.

  • Unsere Leistungen gehen dabei über die reine Beratung hinaus. Wir betreuen Sie auch bei der Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort. Kompetent und vorausschauend.

Der Mensch ist stets Mittelpunkt unserer Arbeit. Komplexe Sachverhalte erklären wir verständlich. Unsere Leistungen sind auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Situationen maßgeschneidert. Beratung „von der Stange“ gibt es bei uns nicht.

Wir sind gerne für Sie da

Unser Team stellt sich vor


Aktuelles

Aktuelle Informationen aus der Kanzlei und dem Steuerrecht


12. Januar 2026

PREISGELD ODER ENTGELT: REGELN FÜR BERUFSREITER

Wer ist eigentlich umsatzsteuerpflichtig, wenn Berufsreiter bei erfolgreicher Turnierteilnahme mit einem fremden Pferd Preisgelder von Dritten erhalten? Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem aktuellen Schreiben hierzu Klarheit geschaffen. Grundlage sind Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2020 sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023. In diesem Zusammenhang wurde auch der Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst,…

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12. Januar 2026

WERBUNGSKOSTEN: ERSTE TÄTIGKEITSSTÄTTE EINES HAFENARBEITERS

Als Arbeitnehmer können Sie notwendige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Allerdings berücksichtigt das Gesetz bereits automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 EUR. Darunter fallen unter anderem die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fortbildungen im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf oder auch Auswärtstätigkeiten….

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12. Januar 2026

VERKAUF VON KAPITALGESELLSCHAFTSANTEILEN: STEUERBERATUNGSKOSTEN FÜR GEWINNERMITTLUNG SIND NICHT ALS VERÄUSSERUNGSKOSTEN ABSETZBAR

Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens müssen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt war. Hinweis: Als Veräußerungsgewinn ist der Veräußerungspreis abzüglich der Veräußerungskosten und der Anschaffungskosten der Beteiligung anzusetzen. Es gilt aber das Teileinkünfteverfahren, so dass für…

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