DAS STEUERRECHT IST SO KOMPLIZIERT UND UNDURCHSCHAUBAR WIE NEBEL MIT SICHTWEITE UNTER 50 METER.

Heinrich List, ehem. Präsident des BFH

Nicht mit uns

Wir sorgen für Durchblick. Umfassend. Individuell.

Mit großem Engagement und hoher Qualität begleiten wir Sie als zuverlässiger Partner
durch das Steuerrecht. Ihr Erfolg ist unser Antrieb.


Wir beraten Sie in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen – individuell, strategisch und umfassend. Als Unternehmen oder Privatperson.

Wir unterstützen Sie dabei, unternehmerische sowie betriebliche Herausforderungen anzunehmen, zu analysieren und zu bewältigen. Von der Gründung bis zur Nachfolgeregelung.

Unsere Leistungen gehen dabei über die reine Beratung hinaus. Wir betreuen Sie auch bei der Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort. Kompetent und vorausschauend.

Der Mensch ist stets Mittelpunkt unserer Arbeit. Komplexe Sachverhalte erklären wir verständlich. Unsere Leistungen sind auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Situationen maßgeschneidert. Beratung „von der Stange“ gibt es bei uns nicht.

Wir sind gerne für Sie da

Unser Team stellt sich vor


Aktuelles

Aktuelle Informationen aus der Kanzlei und dem Steuerrecht


12. März 2025

GRUNDSTÜCKSUNTERNEHMEN: ERWEITERTE GEWERBESTEUERKÜRZUNG KANN NICHT ZEITANTEILIG GEWÄHRT WERDEN

Reinen Grundstücksunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, steht eine sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung zu, das heißt, sie können ihren für die Gewerbesteuer maßgeblichen Gewerbeertrag um den Teil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, so dass eine Doppelbesteuerung mit Grund- und Gewerbesteuer in vollem Umfang vermieden wird. Nach einem neuen…

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12. März 2025

STEUERZUGRIFF AUF GEHALTSERHÖHUNGEN: WIE DIE KALTE PROGRESSION AUSGEGLICHEN WERDEN SOLL

Wer aufgrund der Inflation eine Lohnerhöhung erhält, wird dadurch wirtschaftlich nicht leistungsfähiger gestellt, muss aber unter Umständen mehr Einkommensteuer bezahlen als zuvor. Grund ist die sogenannte kalte Progression, die durch den progressiv ansteigenden Steuertarif ausgelöst wird. Das Gehaltsplus wird von der Inflation aufgefressen, es fallen aber plötzlich höhere Steuern an, die trotzdem gezahlt werden müssen….

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12. März 2025

CESOP-HANDBUCH: ÜBERMITTLUNGSPFLICHTEN FÜR ZAHLUNGSDIENSTLEISTER

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat das Kommunikationshandbuch CESOP überarbeitet und auf seiner Homepage veröffentlicht. Bereits seit dem 01.01.2024 sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen zu dokumentieren und diese vierteljährlich an das BZSt zu übermitteln. Die rechtliche Grundlage für diese Verpflichtung war im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 im Bereich der Umsatzsteuer geschaffen worden. Die Pflicht…

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