DIENSTWAGENBESTEUERUNG: VOM ARBEITNEHMER GETRAGENE KOSTEN

Die Überlassung eines betrieblichen PKW auch zur privaten Nutzung an einen Arbeitnehmer ist grundsätzlich mit einem Nutzungswert der
Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialversicherung zu unterwerfen. Der
Nutzungswert wird dabei regelmäßig pauschal nach der sog. 1 %-Regelung ermittelt; er kann aber auch unter Zugrundelegung der Gesamt-
kosten des PKW (sog. Fahrtenbuchmethode) berechnet werden
(vgl. R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 und 2 LStR).

Zahlt der Arbeitnehmer für die Nutzung des PKW ein Nutzungsentgelt, konnte dies nach bisheriger Praxis nur dann auf den steuerpflichtigen
pauschalen Nutzungswert angerechnet werden, wenn das Entgelt in Form einer Pauschale – z. B. für jeden Monat der Nutzung oder für jeden
(privat) gefahrenen Kilometer – gezahlt wurde; die Übernahme einzelner PKW-Kosten führte nicht zu einer Minderung des pauschalen Nutzungswerts (siehe hierzu BMF-Schreiben vom 19. April 2013 – IV C 5 –
S 2334/11/10004, BStBl 2013 I S. 513, Rz. 2 und 3).


Veröffentlicht am: 7. April 2017
Veröffentlicht in: Allgemein, Tipps und Tricks